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Bremsklotz Pauschalreisegesetz

Verantwortlicher Autor: Stephan Zurfluh Frankfurt, 03.06.2025, 09:09 Uhr
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Reise mit Planwagen
Reise mit Planwagen  Bild: Pixabay

Frankfurt [ENA] Viele Tourismusverbände stecken in einer Zwickmühle: Was einst mit Begeisterung geplant wurde – beispielsweise mehrtägige Ausflüge mit nostalgischer Kutschenfahrt, urigen Übernachtungen und regionalem Flair – wird nun durch das deutsche Pauschalreiserecht infrage gestellt.

Sobald mindestens zwei touristische Leistungen zu einem Gesamtpaket geschnürt werden, gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Diese verlangen unter anderem eine Insolvenzabsicherung, umfangreiche Informationspflichten und für alle Leistungen eine gesamthafte Haftung des Veranstalters. Wie Pauschalreisen umsetzen? Für den Verband bedeutet das: Bürokratie, juristische Unsicherheiten und zusätzliche Kosten. Besonders für kleinere Tourismusakteure wie lokale Verbände oder Familienbetriebe kann das zu einer echten Hürde werden. Statt kreative Ausflüge anzubieten, herrscht Zurückhaltung. Ausgerechnet jene Angebote, die das regionale Profil schärfen und Gäste in nähere Gegenden locken würden, geraten so ins Stocken.

Ein Beispiel: Eine Brauerei in der Region hat jüngst in ein traditionelles Brauhaus mit Gastronomie und Veranstaltungen investiert – ein touristisches Highlight mit Erlebnischarakter. Doch aus Angst, damit eine Pauschalreise im juristischen Sinn zu verkaufen – etwa durch Kombination von Brauereiführung, Essen und Übernachtung – zögert der Tourismusverband mit dessen offiziellen Vermarktung. Dabei wäre gerade dieses Angebot ein potenzieller Magnet für Bierfreunde, Reisegruppen und Kulturinteressierte.

Durch das deutsche Pauschalreiserecht fühlen sich viele Akteure in ihrer Eigeninitiative ausgebremst. Der Deutsche Tourismusverband betont zwar die Bedeutung des Verbraucherschutzes, fordert aber zugleich praktikablere Lösungen zu Gunsten touristischer Kleinanbieter. Eine widersprüchliche Haltung, die die Problematik nicht löst, sondern eher festschreibt. Obendrein schadet es dem Staat letztlich selbst, wenn innovative Projekte nicht umgesetzt oder öffentlichkeitswirksam begleitet werden.

Wirklich ein Bremsklotz? Das wirtschaftliche Potenzial des Tourismus bleibt ungenutzt – und Investoren, wie besagte betroffene Brauerei, fühlen sich alleingelassen. Die Lösung? Eine klare Trennung einzelner Leistungen, Zusammenarbeit mit professionellen Reiseveranstaltern und / oder eine politische Diskussion über die praxisnahe Anwendung des Gesetzes. Es bleibt das laue Gefühl, dass gesetzlich gut gemeinte Regelungen dort schaden, wo eigentlich kreative Ideen und regionale Wertschöpfung gefördert werden sollten. Der Tourismus lebt von Emotionen, Geschichten – und mutigen Entscheidungen. Es wäre schade, wenn er an Paragrafen scheitert.

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