
Gefährdung der Mauersegler in Saarbrücken
Saarbrücken [ENA] Seit Anfang Mai ist in der Goebenstraße in Saarbrücken eine Kolonie Mauersegler (Apus apus) durch Bauarbeiten und ein dauerhaft installiertes Gerüst mitten in der Brutzeit massiv gefährdet. Trotz zahlreicher Hinweise, fachlicher Einschätzung und klarer Gesetzeslage wurden bislang keine wirksamen Schutzmaßnahmen ergriffen. Tierschützer fordern konsequentes Handeln, um den Artenschutz zu gewährleisten.
Der vorliegende Bericht basiert auf der Pressemitteilung von 'Mauerseglerhilfe Apus e.V.' vom 30.05.2025 zur Gefährdung der Mauersegler in Saarbrücken.
Artenschutz in Gefahr: Behördenversagen beim Schutz der Mauersegler in Saarbrücken. Seit Anfang Mai ist in der Goebenstraße in Saarbrücken eine Kolonie Mauersegler (Apus apus) durch Bauarbeiten und ein dauerhaft installiertes Gerüst massiv gefährdet. Im Zuge einer Dachsanierung wurde das gesamte Dach erneuert, während die Zugänge zu den angestammten Nistplätzen blockiert blieben – mitten in der Brutzeit. Trotz zahlreicher Hinweise, fachlicher Einschätzung und klarer Gesetzeslage wurden bislang keine wirksamen Schutzmaßnahmen ergriffen.
Chronologie eines Behördenversagens
Bereits am 9. Mai 2025 erfolgte die erste Meldung an die zuständigen Behörden. Die Reaktion: Man könne erst am 13. Mai nachschauen – ein Unding angesichts der Dringlichkeit. In den folgenden Tagen informierten die Mauerseglerhilfe Apus e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler sämtliche relevanten Stellen, darunter das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Saarland, die Untere Naturschutzbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, das Ordnungsamt, die Polizei und das Bundesumweltministerium . Die Polizei verwies lediglich auf die UNB, ohne selbst aktiv zu werden.
Trotz mehrfacher Nachfragen und eindeutiger Hinweise blieb das Gerüst stehen, die Bauarbeiten gingen weiter. Am 14. Mai wurden unter Anwesenheit eines LUA-Mitarbeiters lediglich ein Laufbrett entfernt – während das Dach bereits abgedeckt und Nistplätze zerstört wurden. Beweisfotos liegen vor. In den darauffolgenden Tagen reagierten die Behörden nicht mehr, das Ordnungsamt erklärte, die Baufirma habe "vollendete Tatsachen geschaffen". Bis heute ist das Haus eingerüstet, die Arbeiten laufen weiter, fachliche Einschätzungen werden ignoriert.
Die Behörden behaupten weiterhin, das Entfernen des Laufbretts und des Netzes biete den Mauerseglern ausreichend Platz und Anflugmöglichkeiten. Die renommierte Fachtierärztin Dr. med. vet. Christiane Haupt widerspricht dem jedoch klar: Aus tiermedizinischer und artenschutzfachlicher Sicht ist dies keinesfalls ausreichend. Selbst wenn einzelne Tiere den Anflug schaffen, bleibt die massive Störung durch die Bauarbeiten direkt an den Nistplätzen bestehen – ein klarer Verstoß gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Rechtliche Bewertung und Strafanzeigen
Mauersegler sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt, ihre Nistplätze sogar streng geschützt (§ 44 BNatSchG). Es ist verboten, diese während der Fortpflanzungszeit zu stören oder zu zerstören. Eine erhebliche Störung oder Beschädigung kann nach § 71 BNatSchG als Straftat verfolgt werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. Im vorliegenden Fall wurden Strafanzeigen gegen die Baufirma, den Eigentümer und die Behörden gestellt. Aus der Presse ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft bereits verlauten ließ, dass der Fall vermutlich als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – was bedeutet, dass ausgerechnet die bislang untätige Behörde für die Ahndung zuständig wäre.
Öffentliche Resonanz und bundesweite Relevanz
Die Petition der Mauerseglerhilfe Apus e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Mauersegler hat bereits zahlreiche Unterschriften gesammelt und verdeutlicht das breite öffentliche Interesse: https://chng.it/JB87w9YySD Die Saarbrücker Zeitung berichtete mehrfach über den Fall, zuletzt am 24.05. Auch der bekannte Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke hat den Aufruf geteilt und somit zusätzlich Aufmerksamkeit generiert.
Die Resonanz aus der Bevölkerung und den zahlreichen Kommentaren zeigt: Dieses Problem besteht bundesweit. Verstöße gegen den Artenschutz werden von Behörden häufig bagatellisiert oder nicht ernst genommen. „Es ist dringend notwendig, dass in diesem Fall ein Präzedenzfall geschaffen wird“, so die Initiatoren. „Nur so kann der gesetzliche Schutz von Gebäudebrütern endlich ernst genommen und konsequent durchgesetzt werden.“ Weitere Informationen und Quellen: www.mauerseglerhilfe-apus.de